Wir vermitteln!
Vielleicht macht Ihnen die Arbeit bei Ihrer Kooperationsfirma so viel Freude, dass Sie den Wunsch haben in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu wechseln. Gerne beraten und unterstützen wir Sie mit den folgenden Angeboten dabei:
Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA)
Sie streben einen Arbeitsplatz in einem regionalen Unternehmen an? Sie wollen regulär sozialversichert sein? Sie wollen Ihre vorhandenen Fähigkeiten passgenau auf eine mögliche Stelle weiterentwickeln? Dann ist BÜWA das richtige Angebot für Sie!
Oberland Arbeitsassistenz bündelt seine Kompetenz mit dem regionalen Integrationsfachdienst (IFD), um Sie zu vermitteln. Das Ziel dabei ist, Sie beruflich so zu qualifizieren und weiterzuentwickeln, dass Sie einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt annehmen können.
Sie können dieses Angebot bereits im Berufsbildungsbereich oder auch in Ihrem Arbeitsbereich starten. Das Besondere daran ist, dass Sie noch keinen Arbeitsvertrag haben müssen. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach einem passenden Arbeitsplatz und qualifizieren Sie entsprechend. Das Angebot BÜWA dauert bis zu drei Jahre. Die vertraglichen Rahmenbedingungen mit den Oberland Werkstätten bleiben aufrecht, bis der Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen greift. Der IFD begleitet Sie vorübergehend auch nach Vertragsabschluss. Sie können jederzeit und ohne langwieriges Wiederaufnahmeverfahren in die Oberland Werkstätten zurückkehren.
Ihre Vorteile als Unternehmen
- Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss bis zu 70% für 5 Jahre
- Teilzeit-Arbeitsverträge 15 Stunden möglich
- Enge Begleitung durch unsere Arbeitsassistenten
- Auf Ihre Anforderungen individuell qualifizierte Mitarbeiter
- Umfassende Beratung
Budget für Arbeit
Sie haben bereits ein Vertragsangebot? Sie benötigen aber punktuell Unterstützung am Arbeitsplatz von einem Unternehmen? Oberland Arbeitsassistenz begleitet Sie stundenweise und dauerhaft auch auf einem Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes entsprechend Ihrer Bedürfnisse.
Die Leistungen des Budgets für Arbeit setzen dann ein, wenn Sie einen Vertrag mit einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis haben. Das trifft allerdings nicht zu, wenn Sie noch im Berufsbildungsbereich sind. Trotz des Arbeitsvertrags und des Arbeitnehmerstatus haben sie ein uneingeschränktes Rückkehrrecht in die Oberland Werkstätten.
Ihre Vorteile als Unternehmen
- Arbeitgeber erhält einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss bis zu 75%
- Dauerhafte, stundenweise Assistenz und Beratung durch unser Fachpersonal
Leichte Sprache
Wir helfen Ihnen bei der Vermittlung auf den ersten Arbeits-Markt.
Es gibt dazu zwei Angebote:
BÜWA steht für Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt.
Und Budget für Arbeit.
Beide Angebote erleichtern es Ihnen in ein sozial-versicherungs-pflichtiges Arbeits-Verhältnis zu wechseln.
Wir beraten Sie dazu gerne.